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Überkopfverglasungen

Unter Überkopfverglasungen (auch Horizontalverglasungen) werden Verglasungen mit einem Neigungswinkel von mehr als 10° zur Lotrechten verstanden. Bei Überkopfverglasungen wird davon ausgegangen, dass sich Personen unter der Verglasung aufhalten können. Für Überkopfverglasungen wird im Falle eines Glasbruchs eine Resttragfähigkeit gefordert. Diese soll bei Glasbruch gewährleisten, dass Personen, die sich unter der Verglasung aufhalten, ausreichend Zeit haben, sich aus der Gefahrenzone zu begeben, bevor ein Totalversagen eintritt.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Überkopfverglasungen können nach den Regeln der Normenreihe DIN 18008 ausgeführt werden. Sofern eine Konstruktion von den dortigen Regelungen wesentlich abweicht, erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen.

Sofern für die in dieser Bauart verwendeten Produkte keine harmonisierten europäischen Produktnormen vorliegen, werden allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt. Für diese Produkte können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie zudem die einschlägigen Landesvorschriften entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 1.2.7.

Nationales Verfahren

Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).

Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.