Treppensysteme, Trittstufen, Treppenverbinder
Ein vorgefertigtes Treppensystem besteht z.B. aus Trittstufen, Treppenpodesten, Wangen, Handläufen, Umwehrung und Befestigungselementen.
Folgende Treppensysteme werden unterschieden: Tragbolzentreppen, Wangentreppen, Holmtreppen, handlauftragende Treppen, Spindeltreppen und Kragstufentreppen.
Treppenverbinder dienen der Befestigung von Treppenbestandteile untereinander, z.B. Befestigung von Trittstufen an Wangen oder Holmen.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Treppensysteme, Trittstufen, Treppenverbinder sind in vielen Fällen durch technische Regeln erfasst.
Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Treppensysteme, Trittstufen und Treppenverbinder, die
- von den Technischen Baubestimmungen (vgl. MVV TB, Teil C) wesentlich abweichen oder
- oder für die es keine Technischen Baubestimmungen und auch keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt
Für Treppensysteme, Trittstufen und Treppensysteme können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden. Für Treppensysteme liegen dabei schon einschlägige Europäische Bewertungsdokumente vor.
Für Bauarten mit den genannten Bauprodukten erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG), wenn diese nicht abschließend technisch geregelt sind.
Beachten Sie hierzu die geltenden Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregeln, vgl. insbesondere Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 1.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
- pdf-Datei Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Stand: 10. April 2024; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 10. April 2024
- pdf-Datei Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten ) Stand: Juli 2017
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.