Tragende Anschlüsse/Verbindungen für Beton- und Stahlbetonbauteile
Zu den tragenden Anschlüssen und Verbindungen für Beton- und Stahlbetonbauteile zählen Plattenanschlüsse, Treppenlaufanschlüsse, Querkraftdorne und Stützenschuhe.
Plattenanschlüsse, z.B. Balkon- und Deckenanschlüsse, sind tragende wärmedämmende Elemente für die thermische Trennung von Bauteilen aus Stahlbeton. Sie bestehen aus einer Dämmschicht sowie aus einem statisch wirksamen Stabwerk aus Stahlstäben zur Aufnahme von Zug- und Querkräften und Druckelementen aus Stahl oder Beton. Die Kräfte zwischen den angeschlossenen Platten werden durch Verbund bzw. Stoß und Flächenpressung an die angrenzenden Bauteile übertragen.
Treppenlaufanschlüsse sind tragende und trittschalldämmende Verbindungselemente zwischen Stahlbeton-Podestplatten und Stahlbeton-Treppenläufen. Sie dienen zur Übertragung von Querkräften und geringen Horizontallasten parallel zur Anschlussfuge bei gleichzeitiger Trittschalldämmung.
Querkraftdorne bestehen aus einem Dornteil und einem Hülsenteil, die beide mit einem Einbauteil zur Verankerung im jeweiligen Betonbauteil versehen sind. Querkraftdorne sind formschlüssige Verbindungselemente zwischen Bauteilen aus Stahlbeton und dienen zur Übertragung von Querkräften über Bauwerksfugen hinweg.
Stützenschuhe bestehen aus einer horizontalen Grundplatte und einer oder mehrerer Seitenplatten aus Stahl, die miteinander verschweißt sind. An der Seitenplatte sind Ankerstäbe aus Betonstahl angeschweißt. Die Stützenschuhe dienen als Verbindungselemente von einer Stahlbetonstütze und einem Fundament oder zwischen zwei Stahlbetonstützen oder zwischen Stahlbetonstützen und Stahlbetonträgern.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Für Plattenanschlüsse, Treppenlaufanschlüsse, Querkraftdorne und Stützenschuhe erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen. Es können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.
Zudem erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen für Bauarten unter Verwendung dieser Produkte, die nicht abschließend technisch geregelt sind.
Beachten Sie hierzu die geltenden Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregeln, vgl. insbesondere Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 1.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
- pdf-Datei Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Stand: 10. April 2024; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 10. April 2024
- pdf-Datei Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten ) Stand: Juli 2017
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.