Rohrabschottungen, Kabelabschottungen, Kombiabschottungen
Rohrabschottungen, Kabelabschottungen und Kombiabschottungen kommen als brandschutztechnische Maßnahmen (Vorkehrungen) zur Anwendung, wenn Leitungen, z.B. Rohre und Kabel, durch feuerwiderstandsfähige Wände und/oder Decken geführt werden. Abschottungen verhindern, dass Feuer, Rauch und/oder Temperatur (Verhinderung von Sekundärbränden) in andere Brandabschnitte (Geschosse, Wohnungen, Nutzungseinheiten) übertragen werden.
Die Errichtung/Anwendung der Abschottung gilt bauaufsichtlich als Bauart.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) für Produkte der Abschottung und/oder allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) für die Errichtung der Abschottung. Die Errichtung/Anwendung der Abschottung wird, da es keine abschließende Technische Regel für die Planung, Bemessung und Ausführung (allgemein anerkanntes Prüfverfahren) gibt, in der allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) geregelt. Sie gibt an, unter welchen Bedingungen eine Abschottung aus welchen Bauprodukten wie zu errichten ist, um die bauaufsichtlichen Anforderungen bezüglich einer bestimmten Feuerwiderstandsfähigkeit zu erfüllen.
Für Bauarten, die nach allgemein anerkannten Prüfverfahren (z.B. nach DIN 4102-11:1985-12) beurteilt werden können, genügt ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP). Vgl. hierzu MVV TB, Teil C 4.
Für Metallrohre, die durch feuerwiderstandfähige Bauteile geführt werden und an die ein- oder beidseitig brennbare Kunststoffrohre angeschlossen werden (sog. Mischinstallationen), liegen keine anerkannten Prüfverfahren nach DIN 4102-11:1985-12 oder abschließende technische Regeln vor. Deshalb können hierfür keine allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse erteilt werden. Der Anwendbarkeitsnachweis für klassifizierte Abschottungen an solchen Mischinstallationen ist eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG).
Für Bauprodukte, die Bestandteil einer Abschottung sind und im europäischen Binnenmarkt gehandelt werden sollen, können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden. Für diese Abschottungsprodukte mit Europäischer Technischer Bewertung ist für die Errichtung der Bauart eine allgemeine Bauartgenehmigung erforderlich.
Bitte beachten Sie die einschlägigen Landesvorschriften entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB).
Kapitel A 2 "Brandschutz" der MVVTB konkretisiert die in der Musterbauordnung und in den Muster-Sonderbauverordnungen und -vorschriften enthaltenen brandschutztechnischen Anforderungen an bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen insbesondere im Hinblick auf das Brandverhalten und den Feuerwiderstand.
Im Abschnitt A 2.1.14 "Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle" der MVVTB wird die für Leitungsanlagen zu beachtende Technischen Regel (lfd. Nr. A 2.2.1.8) benannt: die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (s. rechts). In Bezug auf die eingesetzten Bauprodukte und Bauarten wird auf die Technische Regel (lfd. Nr. A 2.2.1.2) "Bauaufsichtliche Anforderungen, Zuordnung der Klassen, Verwendung von Bauprodukten, Anwendung von Bauarten" in Anhang 4 der MVV TB verwiesen. Anhang 4, Abschnitt 6 "Rohr- und Kabelabschottungen" enthält die notwendigen Feuerwiderstandsklassen für die oben genannten Bauarten.
Als Grundlage für Europäische Technische Bewertungen (ETA) in diesem Bereich dient folgendes Bewertungsdokument:
EAD 350454-00-1104 Fire stopping and fire sealing products - Penetration seals (52 Seiten ) Stand: September 2017; OJEU 2017/C 435/07; Brandschutzprodukte zum Abdichten und Verschließen von Fugen und Öffnungen und zum Aufhalten von Feuer im Brandfall – Abschottungen; EOTAIm Rahmen des Zulassungs- und Genehmigungsverfahrens sind Nachweise aufgrund von Prüfplänen zu erbringen, die antragsbezogen vom DIBt erstellt werden.
pdf-Datei Prüfgrundsätze für den Bereich feuerwiderstandsfähiger Abschottungen – Abschottungen für Rohrleitungen aus Kunststoff mit Rohrmanschetten (PG AR) (30 Seiten ) Fassung: 18. April 2024 pdf-Datei Hinweise zu den neuen Bescheiden im Bereich der Abschottungen (3 Seiten ) Stand: August 2018 pdf-Datei Hinweise und Informationen zum Antragsverfahren für feuerwiderstandsfähige Abschottungen (4 Seiten ) Stand: Mai 2018 docx-Datei Abschottungen – Formblatt N1 (2 Seiten ) Stand: Mai 2018; Beschreibung der Abschottung docx-Datei Abschottungen – Formblatt N1 (Beispiel) (2 Seiten ) Stand: Mai 2018; Beschreibung der Abschottung xlsx-Datei Abschottungen – Formblatt N2 Stand: Mai 2018; Begründung des beantragten Anwendungsbereichs/des Aufbaus der Abschottung xlsx-Datei Abschottungen – Formblatt N2 (Beispiel) Stand: Mai 2018; Begründung des beantragten Anwendungsbereichs/des Aufbaus der Abschottung docx-Datei Abschottungen – Formblatt ÄE1 (2 Seiten ) Stand: Mai 2018; Beschreibung der beantragten Änderungen und/ oder Ergänzungen docx-Datei Abschottungen – Formblatt ÄE1 (Beispiel) (2 Seiten ) Stand: Mai 2018; Beschreibung der beantragten Änderungen und/ oder Ergänzungen docx-Datei Abschottungen – Formblatt ÄE2 (1 Seite ) Stand: Mai 2018; Nachweise für die beantragten Änderungen/Ergänzungen xlsx-Datei Abschottungen – Formblatt ÄE2 (Beispiel) (1 Seite ) Stand: Mai 2018; Nachweise für die beantragten Änderungen/Ergänzungen xlsx-Datei Abschottungen – Formblatt R (1 Seite ) Stand: August 2023; Nachweise für die beantragten Änderungen/Ergänzungen xls-Datei Abschottungen – Formblatt R (Beispiel) (1 Seite ) Stand: Mai 2018; Nachweise für die beantragten Änderungen/Ergänzungen pdf-Datei Anleitung zum Ausfüllen der spezifischen Formblätter im Antragsverfahren für feuerwiderstandsfähige Abschottungen (5 Seiten ) Stand: Mai 2018 pdf-Datei Informationen zur Anfertigung von Anlagenzeichnungen für Abschottungen (13 Seiten ) Stand: Mai 2018 pdf-Datei Erläuterungen zu den Begriffen im Bereich feuerwiderstandsfähiger Abschottungen (8 Seiten ) Stand: Mai 2018 pdf-Datei Grundsätzliche Regelungen zu Abständen bei Kabel- und Rohrabschottungen (7 Seiten ) Stand: Mai 2018Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
- pdf-Datei Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Stand: 10. April 2024; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 10. April 2024
- pdf-Datei Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten ) Stand: Juli 2017
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.