Lager im Bauwesen
Lager sind Bauteile, die Verdrehungen zwischen Bauwerksteilen ermöglichen, Lasten übertragen und Verschiebungen in einer Richtung oder mehreren Richtungen erlauben bzw. verhindern. Die gebräuchlichsten Lagerarten für den Einsatz im Brückenbau sind: Kalottenlager, Zylinderlager, Topflager (jeweils mit oder ohne Gleitteil), Rollenlager und Führungslager.
Für Lagerungen im Hochbau werden unbewehrte oder bewehrte Elastomerlager oder elastische Elemente verwendet.
Für die Schwingungsisolierung von Gebäuden können Stahlfederelemente, elastische Elemente, unbewehrte oder bewehrte Elastomerlager eingesetzt werden, wobei die Schwingungsisolierung nicht Gegenstand der Zulassung ist.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Für Lager erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen. Es können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.
Für Bauarten mit Lagern, die nicht abschließend technisch geregelt sind, erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen.
EAD 050004-01-0301 Spherical and cylindrical bearing with special sliding material made of UHMWPE (ultra high molecular weight polyethylene) (noch nicht im Volltext veröffentlicht)
EAD 050004-00-0301 Spherical and cylindrical bearing with special sliding material made of UHMWPE (Ultra high molecular weight poyethylene) (28 Seiten ) Stand: Dezember 2017; OJEU 2018/C 090/04; Kalotten- und Zylinderlager mit besonderem Gleitwerkstoff aus UHMWPE (Polyethylen mit ultrahohem Molekulargewicht); EOTA EAD 050009-00-0301 Spherical and cylindrical bearing with special sliding material made of fluoropolymer (30 Seiten ) Stand: Januar 2017; OJEU 2017/C 118/04; Kalotten- und Zylinderlager mit besonderem Gleitwerkstoff aus Flurpolymer; EOTANationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
- pdf-Datei Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Stand: 10. April 2024; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 10. April 2024
- pdf-Datei Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten ) Stand: Juli 2017
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.