Geklebte Glaskonstruktionen
Bei geklebten Glaskonstruktionen werden Glasscheiben werkseitig auf Rahmenprofile geklebt (vorwiegend mittels Silikonklebstoff und mit linienförmiger Kleberaupe). Diese vorgefertigten geklebten Glaselemente werden dann auf der Baustelle mechanisch an der Unterkonstruktion befestigt.
Der Einbaubereich der Elemente ist vorwiegend in der Fassade. Ein Einbau im Überkopfbereich ist möglich. Vorgefertigte geklebte Glaselemente werden aber auch für die Ausführung von inneren Trennwänden eingesetzt. Auch hier werden die Elemente mechanisch an der Unterkonstruktion befestigt. Bei inneren Trennwänden werden solche Elemente oft in Kombination mit Brandschutzverglasungen eingebaut. Vorgefertigte geklebte Glaselemente finden auch im Bereich der Solartechnik Anwendung, wenn das Glas nicht mechanisch über den Rahmen gehalten wird, sondern auf ein Profil geklebt wird, z.B. bei Solarmodulen mit Backrailklebung.
Bauaufsichtlicher Rahmen
Für werkseitig auf ein Rahmenprofil geklebte Glasscheiben ist ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis (z.B. Zulassung) erforderlich. Das DIBt erteilt für diese Produkte allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen. Es können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) hierfür ausgestellt werden. Bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise können auch für anderweitig nicht geregelte Bauprodukte erforderlich sein, mit denen die geklebten Glasscheiben an der Unterkonstruktion befestigt werden. Das Zusammenfügen der Bauprodukte (Bauart) wird über eine Bauartgenehmigung bzw. über Angaben in den Landesverwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VV TB) geregelt, vgl. hierzu insbesondere MVV TB, Abschnitt A 1.2.7.
Nationales Verfahren
Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist ein Antrag beim DIBt erforderlich (vgl. §§ 16a Abs. 2 und 18 Abs. 2 und 4 MBO). Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Verlängerung einer bestehenden Zulassung oder einer bestehenden Bauartgenehmigung.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name und Adresse des Antragstellers, Beschreibung des Bauprodukts/der Bauart und des Verwendungs- bzw. Anwendungsbereichs, Ziel des Antrags (Neuzulassung oder Änderung/Ergänzung/Verlängerung einer Zulassung).
Gerne können Sie unsere Antragsmuster nutzen.
- pdf-Datei Antragsformular Zulassung und/oder Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Stand: 10. April 2024; Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abZ + aBG) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
- pdf-Datei Antrag zur Änderung / Ergänzung / Verlängerung der Geltungsdauer einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und/oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (4 Seiten ) Zuletzt bearbeitet: 10. April 2024
- pdf-Datei Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen (5 Seiten ) Stand: Juli 2017
Europäische Technische Bewertung
Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.